Förderaktion Reparaturbonus 2022
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll – zur Verfügung.




Förderaktion Reparaturbonus 2022
Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten und richtet sich an Privatpersonen. Dafür stehen bis 2026 Mittel in Höhe von 130 Millionen Euro aus „Next Generation EU“ – dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union, mit dem die Wirtschaft nach Corona noch zukunftsfähiger werden soll – zur Verfügung.
Mit dem Reparaturbonus bis zu 50 % der Kosten sparen:
Mit dem Reparaturbonus erhalten Sie eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Smartphones, Handys und Tablets bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
Ablauf
Reparaturbonus für die Reparatur eines Smartphones, Tablets und/oder eines Kostenvoranschlags, in drei einfachen Schritten:
1.
Klicken Sie auf den Button „Reparaturbon erstellen“
2.
Reparaturbon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken
3.
Reparaturbon bei uns in der Filiale einlösen; nur noch Differenzbetrag für Reparatur bezahlen und bis zu 50% sparen.
Reparaturbon erstellen
Button klicken, Daten eingeben und Reparaturbon erhalten!
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Die wichtigsten Informationen erhalten Sie in dieser downloadbaren PDF Datei oder unter www.reparaturbonus.at.
FAQ
Was Sie noch wissen sollten – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was ist der Reparaturbonus?
Der Reparaturbonus ist eine Förderung des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Dafür stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments „Next Generation EU“ bis zum Jahr 2026 130 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung unter Vorlage eines Bons für eine Reparatur und/oder für einen Kostenvoranschlag abgezogen. Sie unterstützen mit Ihrer Teilnahme nicht nur die heimische Reparaturwirtschaft, sondern schonen auch noch die Umwelt und Ihre Geldbörse.
Was ist ein elektronisches oder elektrisches Gerät?
Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden.
Von der Förderung sind somit Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen umfasst, unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (zB Haarföhn) oder nicht (zB Duschkopf mit Farbwechselfunktion).
Eine vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie Geräteliste.
Wer kann einen Reparaturbon beantragen?
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
Ein Bon kann für eine EINE Reparatur und/oder EINEN Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon beim teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Elektro- oder Elektronikgerät genutzt werden.
Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind. In der ersten Phase der Förderungsaktion „Reparaturbonus“ stehen Mittel in der Höhe von 60 Millionen Euro längstens jedoch bis zum 31.12.2023 zur Verfügung.
Welche Daten werden für den Bon benötigt?
Für die Beantragung des Bons ist die Angabe folgender persönlicher Daten notwendig:
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum
- Adresse & E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Wieso erhalte ich eine Fehlermeldung bei der Beantragung des Reparaturbonus?
Für die Beantragung des Bons werden Daten zu Ihrer Person benötigt. Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person durchgeführt werden kann, ist die Bekanntgabe Ihres Vor- und Nachnamens, sowie Ihres Geburtsdatums erforderlich.
Bei Angaben zu Ihrem Vor- und Nachnamen ist es besonders wichtig, dass Sie diesen so anführen, wie er auf Ihrem Meldezettel geschrieben wird. Wir bitten Sie daher, Ihren vollen Namen auszuschreiben und keine Abkürzungen zu verwenden. Wenn Sie einen Doppelnamen ohne Bindestrich haben (bspw. Marie Luise), bedarf es nur der Meldung des ersten Vornamens. Wenn Ihr Name jedoch mit einem Bindestrich geschrieben wird (bspw. Marie-Luise), bitten wir Sie beide Namen anzuführen.
Was ist eine Reparatur?
Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Gerät in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.
Förderungsfähig sind auch Reparaturen an nicht elektronischen oder elektrischen Bauteilen eines E-Gerätes, wie zB die Reparatur eines defekten Rades eines Staubsaugers.
Nicht als Reparatur gelten jedoch reine Wartungs- oder Servicearbeiten. Ebenso zählt der reine Tausch von Batterien nicht als Reparatur.
Auch der Neukauf eines Gerätes oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes gebrauchtes oder generalüberholtes Gerät ist nicht förderfähig.
Welche Reparaturen fallen unter den Reparaturbonus?
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter den Reparaturbonus fallen, finden Sie unter: Geräteliste
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Somit umfasst der Reparaturbonus Geräte mit elektronischen bzw. elektrischen Bauteilen. Und zwar unabhängig davon, ob diese funktionsbestimmend sind (z. B. Haarföhn) oder nicht (z. B. Duschkopf mit Farbwechselfunktion).
Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z. B. defektes Rad eines Staubsaugers).
Ausgeschlossen vom Reparaturbonus ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.
Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum des Antragstellers bzw. der Antragstellerin befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.
Beispiele für Geräte:
Küchenmaschine, Wasserkocher, Leuchte, Headset, Smartphone, Notebook, Waschmaschine, E-Bike, Spielkonsole, Lautsprecher, Hochdruckreiniger
Eine Liste nicht förderungsfähiger Geräte finden Sie reparaturbonus negativliste.
Bei welchen Reparaturen gibt es keine Förderung?
Gefördert werden grundsätzlich nur Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten. Das heißt, der Bon kann nur für Geräte genutzt werden, die durch Netzkabel, Akku, Batterie, oder Solarmodul betrieben werden.
Unabhängig davon, werden Reparaturen von folgenden Fahrzeugen und Geräten jedenfalls nicht gefördert (Negativ-Geräteliste):
- PKWs, Hybrid- und Elektroautos
- Geräte, die für ihre Inbetriebnahme nicht erneuerbare Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
- Geräte, die Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden
- Leuchtmittel und Waffen
Beispiele für nichtförderungsfähige Geräte: Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, Photovoltaikanlage, Windturbine
Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Warum steht mein Gerät nicht auf der Liste?
Bitte beachten Sie, dass die Geräte- sowie die Negativliste bei Bedarf erweitert werden können. Geräte, mit abweichender Bezeichnung, jedoch mit gleicher Verwendung, können ebenfalls gefördert werden. Beispiel: Backofen oder Backrohr.
Sollte Ihr Gerät nicht in der Geräteliste und darüber hinaus auch nicht auf der Negativliste angeführt sein, übermitteln Sie bitte die genaue Produktbezeichnung zur Überprüfung über unser Kontaktformular, bevor Sie Ihr Gerät bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb reparieren lassen.
Wie hoch ist die Förderung je Reparatur?
Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 % des förderungsfähigen Rechnungsbetrages inkl. MWSt. bis zu maximal 200 Euro für eine Reparatur und maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhe auf ganze Euros abgerundet wird. Sollte Ihre Reparatur beispielsweise 111 Euro betragen, entspricht die Förderhöhe einem Wert von 55 Euro.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so ist sie beim selben Betrieb durchzuführen. Die Höhe der Förderung ist pro Gerät jedenfalls inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten zB 400 Euro brutto und die des Kostenvoranschlags zB 80 Euro brutto, so belaufen sich die förderfähigen Kosten für dieses Gerät auf insgesamt 480 Euro brutto. Die Förderung beträgt dennoch 200 Euro.
Sollten Sie sich nach Ausstellung eines Kostenvoranschlages, für den bereits eine Förderung von maximal 30 Euro gewährt wurde, für die Reparatur dieses Gerätes entscheiden, beträgt die maximal Förderung für die Reparatur des Gerätes 170 Euro; in Summe also wieder maximal 200 Euro für Kostenvoranschlag und Reparatur ein und desselben Gerätes.
Ein Bon kann für die Reparatur, einen Kostenvoranschlag oder einen Kostenvoranschlag mit nachfolgender Reparatur eines Gerätes verwendet werden.
Der Wert des Reparaturbons wird direkt bei Bezahlung der Rechnung im teilnehmenden Partnerbetrieb abgezogen. Sie bezahlen vor Ort nur den Brutto-Differenzbetrag.
Welche Kosten werden für die Berechnung der Förderhöhe berücksichtigt?
- Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
- Materialkosten
- Versandkosten bei Material und Ersatzteilbestellungen
Kann ich den Bon für eine Wartung oder ein Service z.B. eines E-Bikes einlösen?
Nein, bei Wartung oder Service handelt es sich um keine Reparatur. Auch der reine Austausch von Batterien ist nicht förderungsfähig.
Kann ich den Bon auch für Software-Installationen oder Updates einlösen?
Sofern das elektronische Gerät ohne diese Maßnahme nicht mehr funktionstüchtig ist, ist eine Software-Installation oder ein Update förderungsfähig und der Bon kann dafür eingelöst werden.
Kann ich mehrere Kostenvoranschläge bei unterschiedlichen Betrieben für ein Gerät beantragen?
Nein, pro Gerät wird nur ein Kostenvoranschlag gefördert.
Kann ich nachträglich eine Förderung für eine bereits durchgeführte Reparatur vor dem Start des Förderungszeitraums erhalten?
Ein Reparaturbon kann nur während des Förderungszeitraums eingelöst werden. Der Reparaturbon ist zum Zeitpunkt der Bezahlung vorzulegen. Sollten Sie ein Gerät vor Start der Förderungsaktion repariert und bezahlt haben, kann nachträglich keine Förderung für die bereits ausgestellte Rechnung gewährt werden. Somit werden nur Rechnungen mit einem Datum ab dem Start der Förderungsaktion, dem 26.04.2022, akzeptiert.
Welchen Betrag zahle ich bei Erhalt der Rechnung?
Der Wert des Reparaturbonus wird auf der Rechnung als Abzugsbetrag ausgewiesen. Sie zahlen nur den Differenzbetrag vom Rechnungsbetrag inkl. MWSt.
Beispiel: Die Reparaturkosten betragen 300 Euro brutto, die Höhe der Förderung beläuft sich auf 150 Euro. Beim Partnerbetrieb muss somit nur der Differenzbetrag von 150 Euro bezahlt werden.
Wie kann ich einen Reparaturbon beantragen?
Der Reparaturbon kann unter Angabe persönlicher Daten auf dieser Seite beantragt und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe ebenfalls auf dieser Seite.
Kann der Reparaturbon nur digital oder auch ausgedruckt eingelöst werden?
Sowohl als auch. In jedem Fall wird der Reparaturbon vom teilnehmenden Partnerbetrieb über den QR-Code bzw. durch Eingabe der Bon-Nummer auf seine Gültigkeit geprüft.
Kann der Bon für einen Kostenvoranschlag verwendet werden?
Ja, der Bon kann ebenso für einen Kostenvoranschlag verwendet werden, die Förderung beträgt maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten.
Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung berücksichtigt wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden.
Werden Kostenvoranschlag und Reparatur in einem abgerechnet, so können nach wie vor max. 200 Euro als Förderung veranschlagt werden. Wurde der Kostenvoranschlag bereits mit einer eigenen Rechnung beglichen und ein Bon eingelöst, so können für die Reparatur desselben Gegenstandes nur noch max. 170 Euro bei Vorlage eines weiteren Bons abgezogen werden.
Wie lange ist ein Bon gültig?
Der Bon muss innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Sie können so lange und oft Bons beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. Längstens jedoch in der ersten Phase bis zum 31.12.2023.
Die Reparatur meines Geräts hat länger als 3 Wochen gedauert und mein bereits heruntergeladener Bon ist nun abgelaufen. Was kann ich jetzt tun?
Der Bon verfällt automatisch nach drei Wochen. Die Gültigkeitsdauer ist am Bon angeführt. Sollte Ihr Bon abgelaufen sein, können Sie erneut einen Bon beantragen. Sie können so lange und oft Bons beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. Längstens jedoch in der ersten Phase bis zum 31.12.2023.
Kann ich einen Reparaturbon mehrfach einlösen?
Ein Reparaturbon wird bei Einlösung vom teilnehmenden Partnerbetrieb entwertet und kann nicht noch einmal eingelöst werden.
Jede Person kann, nachdem ein Bon eingelöst wurde bzw. die Gültigkeitsdauer von 3 Wochen überschritten wurde, einen weiteren Bon herunterladen und für die Reparatur weiterer elektrischer und elektronischer Geräte einlösen. Es gibt hier keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten. Eine Person kann daher im Rahmen der Förderaktion mehrfach hintereinander gegebenenfalls auch im selben Partnerbetrieb Elektro- oder Elektronikgeräte reparieren lassen und Reparaturbons einlösen, sofern Fördermittel vorhanden sind.
Wie kann ich einen Partnerbetrieb finden?
Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe auf unserer Website unter dem Punkt „Partnerbetrieb finden“. Sie können in der Suche nach Ort, Umkreis und Gerätekategorien filtern. Der Bon kann in jedem beliebigen Bundesland in ganz Österreich eingelöst werden. Sie sind dabei nicht an Ihren Wohnort gebunden.
Kann ich einen Bon bei jedem beliebigen Reparaturbetrieb einlösen?
Nein, der Reparaturbon kann nur in einem teilnehmenden Partnerbetrieb in Österreich eingelöst werden. Die Teilnahme als Partnerbetrieb an der Bundesförderaktion ist bis 2026 während der gesamten Laufzeit möglich, daher wird die Liste der teilnehmenden Betriebe laufend aktualisiert.
Kann ich mehrere Bons gleichzeitig beantragen?
Nein, es kann nur jeweils ein Bon für die Reparatur eines Elektro- und Elektronikgeräts generiert werden. Sobald der Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, bzw. die Gültigkeitsdauer von 3 Wochen überschritten wurde, können Sie neuerlich einen Bon auf dieser Seite beantragen.
Bons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind. In der ersten Phase der Förderungsaktion „Reparaturbonus“ stehen Mittel in der Höhe von 60 Millionen Euro längstens jedoch bis zum 31.12.2023 zur Verfügung. Insgesamt beläuft sich die Höhe der Mittel auf 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.
Besteht eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen?
Für Reparaturen und/oder Kostenvoranschläge für Reparaturarbeiten, die im Rahmen dieser Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus 2022-2023“ gefördert werden, können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine beim Reparaturbonus eingereichte Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden darf.
Nach der Durchführung eines Kostenvoranschlags hat sich herausgestellt, dass mein Gerät irreparabel ist. Wird der Neukauf gefördert?
Generell ausgeschlossen vom Reparaturbonus ist der Neukauf eines Geräts oder der Austausch gegen ein neues bzw. ein anderes generalüberholtes Gerät.
Mein Gerät ist versichert oder ich habe noch Ansprüche auf Garantie oder Gewährleistung. Kann ich es trotzdem im Rahmen des Reparaturbonus reparieren lassen?
Nein, eine Reparatur ist nur möglich, wenn kein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.